Notdienst beim Zahnarzt Zentrum Hannover
Auch im zahnmedizinischen Bereich gibt es Notfälle, welche die Institution des Notbereitschaftsdienstes erforderlich machen. Ein Notzahnarzt übernimmt die Vertretung eines Zahnarztes außerhalb der normalen Sprechzeiten. Er ist speziell auf Notsituationen im Bereich der Zähne, Kiefer und Mund spezialisiert und steht dem Patienten bei akuten Schmerzfällen zur Verfügung, sofern dieser nicht bis zum nächsten Werktag warten kann.
Im Zahnarzt Zentrum Hannover bieten wir unseren Patienten an, während der normalen Sprechzeiten im Notfall einen kurzfristigen Termin zu geben, um die Beschwerden schnellstmöglich zu mindern.
Welche Anforderungen muss ein Notzahnarzt erfüllen?
Es gibt eine Vielzahl an zahnärztlichen Diensten, die ein Notzahnarzt übernimmt und durchführt. Notzahnarzt wird man, indem er entweder weitere notzahnärztliche Dienste anbietet oder wenn man längere Öffnungszeiten in seiner Praxis hat. Im Zahnarzt Zentrum Hannover haben wir verlängerte Öffnungszeiten und können somit folgende Zeiten für notzahnärztliche Behandlungen anbieten:
Montag, Donnerstag von 7:00 bis 21:00 Uhr
Dienstag und Mittwoch 7:00 bis 20:00 Uhr
Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr
Notbereitschaft in Langenhagen
Die Herausforderung bei Notfällen
Bei einem Notzahnarzt melden sich meistens Patienten aus Langenhagen, die akute Schmerzen haben und es zeitlich nicht mehr schaffen ihren Zahnarzt aufzusuchen. Sie kommen in unsere verlängerten Sprechstunden und hoffen auf eine sofortige Schmerzlinderung sowie die Beseitigung aller dafür verantwortlichen Ursachen. Dies kann sich jedoch als schwierig erweisen, da es des Öfteren Praxisbesucher gibt, die ihren Zahnarzt nur unregelmäßig aufsuchen. Hierbei ist die Sanierungsproblematik mit einem deutlich größeren Aufwand verbunden, sodass wir uns in der Sprechstunde zunächst auf das Wesentliche konzentrieren müssen, nämlich auf die Schmerzbehandlung.
Wie erreiche ich den Notzahnarzt?
Welche Maßnahmen sind notwendig?
Vorgang bei besonders schlimmen Fällen
Unsere Zahnärzte stellen zunächst fest, in welchem Zustand sich der Betroffene befindet, und entscheiden dann über weitere Maßnahmen, die in unserer Praxis ergriffen werden können. In äußerst kritischen Fällen kann die Behandlung in unserer Praxis nicht durchgeführt werden, sodass wir den Patienten zur stationären Behandlung in die Klinik überweisen müssen.
Der Notarzt steht hierbei immer vor der Herausforderung, die Ernsthaftigkeit der Erkrankung richtig einzuschätzen. Er muss eine Entscheidung treffen, die für den Patienten am sichersten ist, und ihn schnellstmöglich versorgen. Die Rücksprache oder die Kooperation mit mehreren Ärzten kann dabei im Notfall hilfreich sein.
Welche therapeutischen Maßnahmen sind im zahnärztlichen Notdienst indiziert?
Laut der Notdienstordnung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung soll eine zahnärztliche Notbehandlung dann durchgeführt werden, wenn sie sich auf notwendige zahnärztliche Hilfeleistungen beschränkt. Dafür gibt es verschiedene Indikationen:
Absolute Indikationen sind Notfälle, die eine unmittelbare Behandlung erfordern:
- Kieferfraktur
- Zahnfraktur
- Verletzungen an Lippe und Zunge
- Nachblutungen nach zahnmedizinisch-chirurgischen Eingriffen wie Wurzelspitzenresektion, Zahnextraktion, Weisheitszahnentfernung und implantologische Eingriffe
- Eitrige Gingivitis
- Kieferabszess
Relative Indikationen, die nicht unbedingt als Notfälle zu betrachten sind, wären:
- Parodontitis
- Alveolitis sicca (Schmerzen nach einer Zahnextraktion)
- Pulpitis
- Dentitio difficillis (Schmerzen bei Zahndurchbruch)
Fälle wie eine abgebrochene Prothese können für den Patienten unangenehm sein, stellen jedoch keine medizinische Notsituation dar. Auch eine verlorene Zahnfüllung, die dann zu Beschwerden führt, stellt keinen Notfall dar. Gleiches gilt für eine defekte oder gelockerte provisorische Zahnkrone.